Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz

Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz

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Der Art. 3 des L.G. vom 18.12.2002, Nr. 15 bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet wird.

Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.
Mitglieder der Leitstelle sind (Beschluss des Gemeinderates n. 56/05 vom 14.11.2005):

  • der/die Bürgermeister/in, der/die den Vorsitz führt;
  • die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren;
  • ein freiberuflicher Techniker;
  • der Kommissär der Staatspolizei Innichen;
  • ein Vertreter der Forstorgane.

 

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Klaus Rainer

Vorsitzender

Mitglieder

Orte

Gemeinde Innichen

Pflegplatz 2, 39038 Innichen

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 10:57 Uhr