Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP)

Wer öffentlicher Grund oder öffentliche Flächen dauerhaft oder zeitweilig besetzen will, muss bei der...

Veröffentlichungsdatum:

27.07.2022

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Wer öffentlicher Grund oder öffentliche Flächen dauerhaft oder zeitweilig besetzen will, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen auf Stempelpapier einreichen. Unter "öffentlicher Grund" und  "öffentliche Flächen" versteht man die Gründe und die Flächen öffentlichen Besitzes, welche zu den Domänengütern der Gemeinde oder zu deren unverfügbaren Vermögen gehören sowie Privatgründe mit öffentlichem Durchgangsrecht. Öffentliche Gründe und Flächen sind somit beispielsweise die Straßen, die Plätze, die Alleen, die Laubengänge, die Park- und Gartenanlagen, und ähnliche, einschließlich des bezüglichen Untergrundes und des darüberliegenden Raumes.

Das Ansuchen muss folgende Angaben enthalten:

  • die Personaldaten, den Wohnsitz oder das Domizil des Antragstellers und die Steuernummer;
  • die genaue Lage des zu besetzenden öffentlichen Grundes und dessen Fläche in Quadratmetern oder laufenden Metern; 
  • die Art der Besetzung, deren Dauer, die Begründung, die Beschreibung der allenfalls durchzuführenden Bauarbeiten und die Art ihrer Nutzung; 
  • die Erklärung, die Bestimmungen dieser Verordnung zu kennen und die Verpflichtung, sie zu beachten.

Dem Ansuchen sind die allenfalls notwendigen technischen Unterlagen beizulegen. Der Antragsteller ist jedenfalls verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde, alle weiteren Unterlagen beizubringen und alle Auskünfte zu erteilen, welche für die Überprüfung des Antrages als notwendig erachtet werden.

Bei Genehmigung desselben durch den Gemeindeausschuss wird eine Konzession bzw. Ermächtigung ausgestellt.

Gebühren

Datei herunterladen: PDFTarife TOSAP

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Zuletzt aktualisiert: 21.03.2024, 18:08 Uhr

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