Bescheinigung und Auszüge aus den Standesamtsregistern

Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen aus: Geburtsscheine Trauscheine...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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1 Minute

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Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen aus:

  • Geburtsscheine
  • Trauscheine
  • Todesbescheinigungen
  • Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Auszüge aus dem Trauungsregister
  • Auszüge aus dem Sterberegister

Eine vollständige Abschrift der Personenstandsurkunden des Standesamts kann nur auf ausdrücklichen Antrag des Betroffenen und wenn das Gesetz dies zulässt, vom Standesbeamten ausgefertigt werden. Auszüge aus dem Standesamt können unabhängig davon ob der Standesamtsakt eingetragen oder übertraden worden ist, ausgestellt werden. Der Standesbeamte stellt den Auszug entsprechend der im Standesamt aufliegenden Akten aus. Alle Bescheinigungen und Auszüge aus den Registern des Standesamts werden auf stempelfreiem Papier und gebührenfrei erlassen.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle einer standesamtlichen Bescheinigung eine Selbsterklärung (Ersatzbescheinigung) abgeben kann.

Das Standesamt verwahrt die Personenstandsurkunden, die bis ins Jahr 1924 zurückreichen; Bescheinigungen früherer Ereignisse werden vom Pfarramt ausgestellt.

Gebühren

keine

Voraussetzungen

keine

Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:

sechs Monate, wenn sich die Angaben nicht verändert haben;

unbegrenzte Gültigkeit, wenn sie unveränderliche Angaben enthalten (z.B. Totenschein).

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 16:15 Uhr

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