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Für die BürgerInnen und die Familien mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren vorgesehen
Der Dienst „Sozialbonus für den Abfall“ richtet sich an BürgerInnen, die einen Abfallvertrag für einen Haushalt abgeschlossen haben und über einen ISEE (Indikator der äquivalenten Einkommenssituation) verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) festgelegten Schwellenwert liegt.
Am 28. März 2025 wurde mit Inkrafttreten des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 21. Januar 2025 der Sozialbonus für den Abfall eingeführt.
Der Sozialbonus für Abfall wird automatisch den Bürgern und Bürgerinnen gewährt, die über einen gültigen ISEE verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA festgelegten Schwellenwert liegt.
Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) ausgefüllt werden, ein Dokument, das die für die Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Haushalts erforderlichen Angaben zu Personenstand, Einkommen und Vermögen enthält.
Die DSU kann eingereicht werden:
Die für den Erhalt der ISEE-Bescheinigung erforderliche einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden.
Informationen zu den für die Einreichung der einheitlichen Ersatzerklärung (DSU) erforderlichen Unterlagen können bei den Steuerberatungsstellen (CAF) angefordert oder auf dem Portal des NISF eingesehen werden.
Eine Ermäßigung von 25% der geschuldeten Abfallgebühr.
Die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres eingereicht werden, und die daraus resultierende ISEE-Bescheinigung ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde.
Der Sozialbonus für den Abfall wird im folgenden Jahr angewendet, sodass im Jahr 2026 Haushalte, die im Jahr 2025 eine ISEE-Bescheinigung unterhalb der Schwelle erhalten haben, einen Rabatt erhalten.
Es fallen keine Kosten an.
https://servizi2.inps.it/servizi/PortaleUnicoIsee
Zuletzt aktualisiert: 30.03.2026, 13:06 Uhr