Regelement für die Benützung des Josef-Resch-Hauses in Innichen

Die Verordnung regelt die Nutzung des Josef-Resch-Hauses in Innichen für Veranstaltungen, inklusive Mietbedingungen, Sicherheit und Verantwortlichkeiten.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2011

Beschreibung

Wer das Josef-Resch-Haus nutzen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen und sich an klare Regeln zur Sicherheit, Sauberkeit und Technik halten.

Es gibt genaue Vorschriften zur Nutzung der Räume, Bühne, Küche und Ausstattung sowie zur Verantwortung bei Schäden.

Einige Veranstaltungen sind von der Miete befreit, z. B. Schulveranstaltungen oder gemeinnützige Events, aber bestimmte Kosten müssen immer übernommen werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

14.03.2011

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:16 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen