Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger

Die Verordnung regelt die Lagerung, den Transport und die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in der Gemeinde Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

07.12.1993

Beschreibung

Wirtschaftsdünger wie Mist, Jauche und Gülle müssen sicher gelagert werden, damit keine Umweltverschmutzung entsteht – zum Beispiel dürfen sie nicht in Gewässer gelangen.

Beim Transport und Ausbringen auf Feldern müssen geeignete Fahrzeuge verwendet werden, und es gibt klare Regeln, wann und wo gedüngt werden darf.

Neue oder größere Ställe sind nur erlaubt, wenn genug Futterfläche vorhanden ist und die erlaubte Anzahl an Tieren pro Hektar nicht überschritten wird.

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Veröffentlichungsdatum

07.12.1993

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 16:33 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

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Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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