Hausordnung des Altenwohnheimes "Keimhaus"

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben und die Nutzung der Altenwohnungen im Keimhaus in Innichen.

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Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.02.1994

Beschreibung

Die Wohnungen im Keimhaus in Innichen werden für ältere Menschen vergeben, die dafür eine monatliche Gebühr zahlen müssen.

Die Bewohner dürfen ihre Wohnung selbst einrichten, müssen sie aber sauber halten und Schäden vermeiden (Gemeinschaftsbereiche und Grünflächen sollen gemeinsam gepflegt werden).

Es ist verboten, die Wohnung weiterzugeben, störende Tiere zu halten oder gefährliche Geräte wie Gasöfen zu benutzen. Bei Regelverstößen droht der Verlust der Wohnung.

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Veröffentlichungsdatum

28.02.1994

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 09:25 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen