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Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen
28.02.1994
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 19 vom 30. April 2019 wurde das Mindestalter für die Zuweisung einer Altenwohnung von 60 auf 67 Jahre erhöht.
Auszug aus dem Beschluss:
"...die Verordnung über die Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 22 vom 28.02.1994, wie folgt zu ändern:
Im Artikel 5 wird die Zahl 60 durch die Zahl 67 ersetzt..."
Zuletzt aktualisiert: 22.10.2024, 09:19 Uhr