Gemeindeaufenhaltsabgabe (Ortstaxe - local tax)

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe oder Local Tax genannt) ist seit dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Die Abgabe unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, wird bei der Abreise fällig und muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

Die Beherbergungsbetriebe sind Steuersubstitute mit Rückgriffsrecht gegenüber den Abgabeschuldnern (übernachtende Personen).

Datei herunterladen: PDFAusführliche Auskünfte

Datei herunterladen: PDFAusmaß der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Landesgesetz 16.05.2012, Nr. 9 - Finanzierung im Tourismus

Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (D.L.H. 01.02.2013, n. 4) 

 

Zuständig

27.07.2022

DEU