Parkplatz bzw Parkmöglichkeit für "Caravan" und "Autocaravan"

Parkmöglichkeiten für "Caravans" und "Autocaravans" im Gemeindegebiet von Innichen:

Gemäß Verordnung Nr. 4839 vom 01.08.1994 des Bürgermeisters der Gemeinde Innichen, ist im gesamten Gemeindegebiet das Abstellen  bzw. Parken von "Caravans" und "Autocaravans" auf den freien Parkplätzen sowie auf allen öffentlichen Flächen  länger als 24 Stunden verboten.

Ansonsten kann auf allen Parkplätzen innerhalb der horizontalen Bodenmarkierung geparkt werden. Man muss sich jedoch an die dementsprechende Regelung des Parkplatzes halten und kein Verkehrshindernis darstellen.

In der Fraktion Winnebach, unmittelbar vor der Staatsgrenze steht ein Areal für Autocaravans bereit. Das Areal ist umzäunt und verfügt über die entsprechenden hygienischen Einrichtungen.
Daher laden wir Sie ein, für die Nachtruhe den Autocaravan-Park in Winnebach zu benützen.


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