Die Parkplätze für "Körperbehinderte mit stark reduziertem Gehvermögen" sind mit entsprechender Beschilderung sowie gelber Bodenmarkierung ausgewiesen.
Im Ortsbereich von Innichen befinden sie sich:
- 03 Stellplätze am Pflegplatz (Parkplatz vor der Gemeinde)
- 02 Stellplätze in der Ignaz-Mantinger-Straße (rechter Straßenrand beim Postamt)
- 02 Stellplätze in der M.-Hyronimus-Hueber-Straße (Parkplatz „Acquafun“)
- 03 Stellplätze am Parkplatz Ost (Zivilschutzzentrum)
- 02 Stellplätze am Parkplatz des Bahnhofes
- 02 Stellplätze am Parkplatz in der M.-Schranzhofer-Straße („Pension Haunold“)
P.S. Sollten Personen, die im Besitz des Invalidenparkscheins auf einem Parkplatz ihr Fahrzeug abstellen, der der Parkscheibenpflicht unterliegt (wenn der eigens reservierte besetzt sein sollte), so muss auf jeden Fall der Invalidenparkschein sichtbar angebracht werden. Die zeitliche Limitierung gilt in diesem Fall jedoch nicht.
Unter anderem haben Personen, die im Besitz des Parkausweises für Behinderte sind, in der Gemeinde Innichen, die Möglichkeit ihr Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abzustellen (wenn der eigens reservierte besetzt sein sollte), ohne dafür die dementsprechende Gebühr entrichten zu müssen (der Invalidenparkschein muss jedoch sichtbar angebracht sein).